Alle Verbindlichkeiten müssen passiviert werden. Da gibt es auch keine Sonderreglung für Geselllschafterdarlehen. Der Gesellschafter, der am Fortbestand der Gesellschaft interessiert ist, wird einen Forderungsverzicht mit Rangrücktritt erklären, um eine mögliche Überschuldung abzuwenden. Aber erst mal ist es eine Verbindlichkeit.
Alle Verbindlichkeiten müssen passiviert werden. Da gibt es auch keine Sonderreglung für Geselllschafterdarlehen. Der Gesellschafter, der am Fortbestand der Gesellschaft interessiert ist, wird einen Forderungsverzicht mit Rangrücktritt erklären, um eine mögliche Überschuldung abzuwenden. Aber erst mal ist es eine Verbindlichkeit.