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Kann ich bei einem Schaden bei der Versicherung wählen zwischen ausbezahlen und reparieren?



Bei Umzug wurde mein Schrank beschädigt und die Versicherung sagt ich soll ihn reparieren lassen. Dazu muss der Schrank aber komplett abgebaut werden und das will ich eigentlich nicht . Kann ich eine verlangen das die Schadensumme ausbezahlt wird?
Der Schaden wurde vom Umzugsunternehmen verursacht.

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3 Responses to “Kann ich bei einem Schaden bei der Versicherung wählen zwischen ausbezahlen und reparieren?”

  1. hyschatzi says:

    Schau mal in deinem Versicherungsvertrag, dort müßte es geregelt sein.

  2. Sprendlinger says:

    Ja, aber abzüglich der MwSt

  3. SUE says:

    Es ist möglich fiktiv (ohne Rechnungsnachweis) abzurechnen.
    Die MWST wird dann allerdings nicht reguliert:

    Seit dem 1. August 2002 ist die Mehrwertsteuer lediglich dann erstattungspflichtig, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Bitte senden Sie uns daher einen Nachweis des Händlers über die tatsächlich angefallene Mehrwertsteuer (§ 249 Abs. 2 Satz 2 BGB).

    Reich am besten einen Kostenvoranschlag ein und bitte um fiktive Abrechnung (netto).

    Oder ruf dort einfach an und handle mit dem zuständigen Sachbearbeiter was aus.

    Viel Glück
    SUE

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