Rechtlich gesehen ist eine Versicherungsnehmer- Haltertrennung erst mal kein Problem, wenn du deinen Wagen als Zweitwagen auf deinen Bekannten anmeldest. Diese Trennung wird allerdings bei der Berechnung der Prämie mit berechnet.
Manche Versicherungen machen das auch gar nicht mehr, nur in begründeten Ausnahmefällen. Grund: Im persönlichen Streitfall hat es oft Probleme mit der Bezahlung gegeben.
Versuchen kannst du es auf jeden Fall.
Gruß
junile
Geht problemlos!
Jap Kannst du !
Kostet teuerer bei der Versicherung.
Wenn die Versicherung mitspielt. Machen manche nur bei Verwandtschaft, aber bei vielen geht`s. Vom Straßenverkehrsamt her kein Problem.
Rechtlich gesehen ist eine Versicherungsnehmer- Haltertrennung erst mal kein Problem, wenn du deinen Wagen als Zweitwagen auf deinen Bekannten anmeldest. Diese Trennung wird allerdings bei der Berechnung der Prämie mit berechnet.
Manche Versicherungen machen das auch gar nicht mehr, nur in begründeten Ausnahmefällen. Grund: Im persönlichen Streitfall hat es oft Probleme mit der Bezahlung gegeben.
Versuchen kannst du es auf jeden Fall.
Gruß
junile
Ja das geht. Gibt allerdings einen Zuschlag wegen dem abweichenden Halter.