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Was genau übernimmt die Hausrat und Gebäudeversicherung im Brandfall?



Wegen eines defekten Werkzeugs gab es in unserem Haus auf der 2. Etage Feuer . Wir haben es aber rechtzeitig entdeckt und konnten löschen . Trotzdem ist das Arbeitszimmer und Bad und mein Schlafzimmer (1/3 der Wohnung) total verrusst und unbewohnbar . Die Versicherung hat ihre Haftung für den Hausrat grundsätzlich zugesagt und lässt auch das Gebäude von einer Brandsanierungsfirma wieder instandsetzten . Doch wegen des Kölner Karneval kommt es zu Verzögerungen , so dass die Aufräum- Arbeiten erst am Tag 10 !! der Katastrophe begonnen werden können.
Auf was habe ich Anspruch bei solchen Verzögerungen ( Hotel , Entschädigung, Arbeitsausfall ect. ) und worauf sollte ich sonst noch achten?

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4 Responses to “Was genau übernimmt die Hausrat und Gebäudeversicherung im Brandfall?”

  1. frechdachs69 says:

    setz dich am besten mit dem vertreter der versicherung in verbindung, denn er kann dir am besten auskunft geben, welche kosten übernommen werden, besonders wegen der hotel/pensionskosten und die weiteren ausfälle die du nun hast

    weil es kommt immer auf den versicherer an, was die alles übernehmen und was nicht

    und heb dir alle belege gut auf, damit du auch nachweisen kannst was du schon in vorkasse ausgegeben hast, um diese zeit zu überbrücken

    hoffe für dich dass es dann aber zügig über die bühne geht und du schnell wieder ein gemütliches zuhause hast
    gruss angi

  2. halloaugust says:

    Hi!
    Es kommt hier weniger auf den Versicherer an, was alles übernommen wird – sondern, wie Deine Hausrat-/Gebäudeversicherung gestrickt ist.
    Hier kann man bei Vertragsabschluss einiges auswählen.
    Werf doch einfach mal einen Blick in Deine Versicherungspolice – oder frag Deinen Vermittler oder den Schadensachbearbeiter Deiner Versicherung.
    Viel Glück!
    LG

  3. Sprendlinger says:

    Wenn Deine Wohnung unbewohnbar ist, hast Du Anspruch auf ein Hotel. Da aber nur 1/3 beschädigt sind, hast Du nur Anspruch auf eine Entschädigung. Melde es auf allen Fällen Deiner HAusrat. Im Haftungsfall zahlt die Haftpflichtversicherung nur den Zeitwert, die Hausratversicherung aber Neuwert. Die Gebäudeversicherung zahlt nur für das Gebäude, aber nicht für Deine Möbel

  4. Heidemarie & Hartmut K says:

    Ich würde mich an den Versicherungsvertreter wenden. Viel Erfolg!

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