Beim Umzug wurde mein Schrank von dem Umzugs unternehmen beschädigt. Mehrere tiefe Kratzer sind direkt auf der Oberfläche und an der Kante sind mehrer Kerben. Der Schrank ist erst 3 Jahre alt. Das war vor 6 Wochen und es hat sich noch keine Versicherung gemeldet.
Der Schaden ist dem Unternehmen bekannt und das ich die Rechnung nicht bezahle bevor dies geregelt ist. Meine Frage war aber woher weis ich das der Schaden nicht von deren Versicherung unterbewertet wird!
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Bei Dir wird sich keine Versicherung melden . Wenn Du den Schaden nicht der Versicherung meldest , woher sollten die wissen , dass ein Schaden entstanden ist ?
da wird sich niemand melden, du musst schon die umzugsfirma anrufen und die sache klären. ich gehe zwar davon aus das du das schon getan hast, aber nach der großen zeitspanne, musst du da noch mehr druck machen…
Das Umzugsunternehmen hat eine eigene Versicherung für derartige Fälle.
Teile der Firma den Schaden schriftlich mit, evtl.mit Fotos und der Aufforderung, den Schaden zu begleichen. Setze ihnen eine angemessene Frist.
Nachtrag:
Du weißt doch, wieviel Dein Schrank gekostet hat.
Zieh davon 20% ab, den Rest solltest Du bekommen.
Du kannst Dir von einem Gutachter den Schaden schätzen lassen. Wenn er über 1000 € liegt wird der Gutachter von der Versicherung bezahlt. Frage nach den Reparaturkosten und lass Dir einen Kostenvoranschlag machen. Den schickst Du zum Umzugsunternehmen.
Genau kann es keiner sagen, aber mal so eine Hausnummer.
Die Nutzungsdauer von Möbeln werden idR. mit 10 Jahre angegeben.
Der Wertverlust selber verläuft ähnlich wie bei einem Auto nicht linear, sprich die ersten Jahre ist der Wertverlust stärker. Bei einem Alter von 3Jahren dürfte der Wert noch bei ca. 50% des Neuwerts liegen.
Es darf nicht vergessen werden das die Handelsspannen bei neuen Möbeln recht hoch sind.
Die Angabe ist jetzt natürlich sehr pauschal. Diese Werte die ich angegeben habe werden bei Scheidungen usw. angesetzt.
Der reale Preis ist der wo wirklich auf dem Markt erzielt werden kann, Du kannst ja mal bei verschiedenen Auktionshäusern nachsehen wieviel geboten wird.
Nachtrag:
die Versicherung bezahlt entweder den ermittelten Wert, oder die Reparaturkosten.
Wenn Du es auszahlen läßt, die Reparaturkosten ohne Mehrwertsteuer, und der Restwert vom Schrank wird abgezogen.